Miet- und Wohnungseigentumsrecht


W wie Wirtschaftlichkeit.

Das Mietrecht ist in Deutschland wie nur wenige andere Rechtsgebiete ständiger Weiterentwicklung unterworfen, die von der Rechtsprechung durch eine Vielzahl an Urteilen angetrieben wird. Umso wichtiger ist es für Vermieter, egal ob gewerblich oder privat, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsentwicklung zu sein. Aufgrund unserer langjährigen Praxiserfahrung sind wir in der Lage, unsere Mandanten sowohl bei standardisierten Mustermietverträgen als auch bei der individuellen Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen zu unterstützen. Neben Immobilienfonds, Property- und Asset-Managern, Family Offices sowie Büro- und Einzelhandelsmietern zählen auch gewerbliche und private Wohnraumvermieter zu unserem Mandantenkreis.

Bei der Gestaltung von maßgeschneiderten Mietverträgen haben die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten oberste Priorität, egal ob für Bestandsgebäude oder noch zu errichtende Immobilien. Auch nach Mietvertragsabschluss beraten wir zu sämtlichen juristischen Fragen, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben können. Beim Gewerberaummietrecht werden wir für die Vermieter- wie auch die Mieterseite tätig, während wir uns beim Wohnraummietrecht auf die Vermieterseite spezialisiert haben.

Im Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Projektentwickler, Verwaltungen, Eigentümergemeinschaften, einzelne Eigentümer und Eigentümergruppen in allen Belangen rund um die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum, die Gestaltung von Teilungserklärungen und die laufende Verwaltung von WEGs.

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Weimer Mietrecht

Beratungsschwerpunkte


Wie

Mietverträge sollen eine große Bandbreite unterschiedlicher Konstellationen abdecken, dürfen aber dennoch nie „von der Stange“ sein. Dabei müssen sie stets dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprechen, sonst werden sie für den Mandanten schnell zum Risiko. Wir gestalten und verhandeln seit vielen Jahren sowohl standardisierte als auch hochgradig individualisierte Mietverträge für Immobilien verschiedenster Asset-Klassen. Für unsere Mandanten übernehmen wir den gesamten Prozess von der Vertragsgestaltung über die Verhandlung bis zum Abschluss. Bei Bedarf agieren wir im Hintergrund und beraten strategisch und rechtlich, während unsere Mandanten die Verhandlungen führen. Egal welche Variante gefragt ist: Wir behalten die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten stets im Blick und finden passende sowie sichere vertragliche Lösungen.

Während der Laufzeit eines Mietverhältnisses können sich eine Vielzahl praktischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Fragen ergeben. Auch dabei stehen wir unseren Mandanten sowohl im Gewerberaum- als auch im Wohnraummietrecht beratend zur Seite. Häufiger Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist dabei die Prüfung von Schriftformrisiken, Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Wir prüfen Wertsicherungsregelungen, Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen. Auch alle mietrechtlichen Aspekte rund um das Thema Bewirtschaftung sowie die Umsetzung anstehender Baumaßnahmen oder die Mängelbeseitigung zählen zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Grundlage dafür ist neben unserer rechtlichen Expertise das wirtschaftliche und technische Verständnis für die Belange unserer Mandanten und die enge sowie lösungsorientierte Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.

Marktgerechte Lösungen, die für die Vermieterseite wie für die Mieterseite genauso vertretbar sind – das ist unser Anspruch im Bereich Gewerberaummietrecht. Wir entwickeln nicht nur Mietverträge, die wir kontinuierlich auf dem aktuellen Stand halten, sondern verhandeln diese auch direkt, strukturiert und ergebnisorientiert für unsere Mandanten. Außerdem beraten wir zu Nachträgen in laufenden Mietverhältnissen und gestalten und verhandeln diese. Dabei stehen die Kontinuität und die Wirtschaftlichkeit der Mietverhältnisse stets an oberster Stelle. Das Spektrum unserer Tätigkeit umfasst eine Vielzahl an Asset-Klassen: Büro, Einzelhandel, Gastronomie, Industrie, Logistik, Hotellerie, Health-Care und Parkhäuser. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten auch in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Im Wohnraummietrecht sind wir ausschließlich für die Vermieterseite tätig. Wir stellen unseren Mandanten Mietvertragsmuster zur Verfügung, die wir kontinuierlich auf dem aktuellsten Stand halten, und beraten zu allen Fragen, die sich aus dem laufenden oder beendeten Mietverhältnis ergeben. Dies betrifft neben Mietforderungen, Mieterhöhungsbegehren, Betriebskostenabrechnungen und der Duldung von baulichen Maßnahmen zur Erhaltung und Modernisierung von Immobilien auch die Kündigung von Mietverhältnissen und die Räumung von Mietsachen. Unsere Mandanten vertreten wir dabei außergerichtlich und gerichtlich sowie im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Klimaschutz, Energiewende und Nachhaltigkeit sind inzwischen selbstverständliche Teile der Zielsetzung von Immobilienunternehmen. Grüne Mietverträge (Green Leases) können ein Instrument sein, diese Ziele bei der Nutzung und Bewirtschaftung von Immobilien zu erreichen. Durch Green Leases lassen sich zudem Kosteneinsparungen erreichen und die Attraktivität von Immobilien steigern. Unseren Mandanten helfen wir dabei, für ihre Immobilien geeignete Regelungen zu entwickeln, die bei Neuabschluss von Mietverträgen oder bei Abschluss von Mietvertragsnachträgen zur Anwendung kommen.

Im Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Projektentwickler, Verwaltungen, Eigentümergemeinschaften, einzelne Eigentümer und Eigentümergruppen in allen Belangen rund um die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum, die Gestaltung von Teilungserklärungen und die laufende Verwaltung von WEGs.